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BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 253 StGB; § 255 StGB; § 16 StGB; § 25 Abs. 2 StGB
Versuchte schwere räuberische Erpressung (Bereicherungsabsicht bei Vorstellung eines rechtlich nicht durchsetzbaren Anspruchs; Mittäterschaft) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Absicht sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern
- Judicialis
StGB § 253 Abs. 1
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 253 Abs. 1 § 255
Versuchte räuberische Erpressung bei Durchsetzung eines Anspruchs - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.08.2003 - 3 StR 137/03
Irrtum über das Bestehen eines Anspruchs; Billigung eines Anspruchs durch die …
Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06
Unabhängig von der Frage, ob diese Vorstellung des Angeklagten rechtlich zutreffend gewesen wäre oder nicht (vgl. dazu nur BGHZ 111, 308, 313; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2005, 184, 186;… Mosbacher in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Kap. XII 4 Rdn. 92), war der Angeklagte - auch im Falle einer Fehlvorstellung (vgl. BGHSt 42, 268, 273) - wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung strafbar, nicht lediglich wegen versuchter Nötigung (vgl. auch BGHSt 48, 322). - BGH, 31.05.1990 - VII ZR 336/89
Schwarzarbeit: Wertersatz für geleistete Arbeit
Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06
Unabhängig von der Frage, ob diese Vorstellung des Angeklagten rechtlich zutreffend gewesen wäre oder nicht (vgl. dazu nur BGHZ 111, 308, 313; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2005, 184, 186;… Mosbacher in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Kap. XII 4 Rdn. 92), war der Angeklagte - auch im Falle einer Fehlvorstellung (vgl. BGHSt 42, 268, 273) - wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung strafbar, nicht lediglich wegen versuchter Nötigung (vgl. auch BGHSt 48, 322). - BGH, 17.10.1996 - 4 StR 389/96
Untauglicher Versuch (umgekehrter Tatbestandsirrtum; Irrtum über die …
Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06
Unabhängig von der Frage, ob diese Vorstellung des Angeklagten rechtlich zutreffend gewesen wäre oder nicht (vgl. dazu nur BGHZ 111, 308, 313; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2005, 184, 186;… Mosbacher in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Kap. XII 4 Rdn. 92), war der Angeklagte - auch im Falle einer Fehlvorstellung (vgl. BGHSt 42, 268, 273) - wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung strafbar, nicht lediglich wegen versuchter Nötigung (vgl. auch BGHSt 48, 322). - OLG Frankfurt, 25.02.2005 - 1 Ss 9/04
Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt von Ausländern: Duldungsanspruch des …
Auszug aus BGH, 11.05.2006 - 5 StR 3/06
Unabhängig von der Frage, ob diese Vorstellung des Angeklagten rechtlich zutreffend gewesen wäre oder nicht (vgl. dazu nur BGHZ 111, 308, 313; OLG Frankfurt/Main NStZ-RR 2005, 184, 186;… Mosbacher in Achenbach/Ransiek, Handbuch Wirtschaftsstrafrecht Kap. XII 4 Rdn. 92), war der Angeklagte - auch im Falle einer Fehlvorstellung (vgl. BGHSt 42, 268, 273) - wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung strafbar, nicht lediglich wegen versuchter Nötigung (vgl. auch BGHSt 48, 322).